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23.06.2020
Wirtschaftsprüfer*in
3 Minuten Lesezeit

Wie prüft man ein Unternehmen unter Corona-Bedingungen?

Die Abschlussprüfungssaison, die sog. „Busy Season“ ist in vollem Gange. Große Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse von einem Wirtschaftsprüfer kontrollieren lassen. Nun legt ein tückisches Virus weltweit das Wirtschaftsleben lahm – Geschäftsreisen müssen unterbleiben, viele Mitarbeiter arbeiten vom Homeoffice aus, Unternehmen laufen nur mit Notbesetzung und lassen keine außenstehenden Besucher hinein.

 

Das verändert auch bei der Abschlussprüfung einiges und erfordert neue kreative Lösungen.

 

Wo ist das Problem, so könnte man sich fragen. Heutzutage liegen Buchführung und Jahresabschluss doch digital vor, man braucht also nicht vor Ort Aktenordner zu wälzen, sondern kann sich die Daten von der Ferne aus anschauen. Leider reicht das aber nicht aus, damit sich Abschlussprüfer ein fundiertes Urteil über einen Jahresabschluss bilden können.

 

 

Vom Bestätigungsvermerk hängt Vieles ab

Wirtschaftsprüfer prüfen, ob das Unternehmen seinen Jahresabschluss (und ggf. auch den Lagebericht) gemäß den Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt hat und seine wirtschaftliche Lage darin korrekt dargestellt hat. Über das Ergebnis ihrer Prüfung erteilen sie einen Bestätigungsvermerk. Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und schriftlichen Erläuterungen in einem Anhang. Zudem erstellen auch viele Unternehmen einen Lagebericht. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk signalisiert, dass der Prüfer die Prüfung ordnungsgemäß durchführen konnte und keine wesentlichen Beanstandungen vorliegen. Darauf verlassen sich all jene, die für ihre Entscheidungen auf Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens angewiesen sind – Banken, Kreditgeber, Aktionäre, Investoren, Arbeitnehmer und der Staat. Niemand anderes als Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer dürfen diese Leistung anbieten, da der Gesetzgeber sicherstellen wollte, dass ausschließlich solche Personen Abschlussprüfungen durchführen, die für diese Aufgabe besonders qualifiziert sind. Fehler bei der Abschlussprüfung hätten daher weitreichende Folgen für viele Beteiligte, aber auch für das Vertrauen in das Funktionieren des Wirtschaftslebens allgemein. Daher tragen Wirtschaftsprüfer eine besondere Verantwortung und können auch haftbar gemacht werden, wenn sie schuldhaft oder grob fahrlässig handeln und dadurch Fehler im Jahresabschluss nicht entdecken.

 

 

Was tun, wenn der Weg ins Unternehmen versperrt ist?

Sind die in der Bilanz aufgeführten Vorräte und Maschinen wirklich vorhanden und in gutem Zustand? Funktioniert die Buchhaltungssoftware korrekt und ist sichergestellt, dass sie nicht von Mitarbeitern manipuliert wurde? Wirtschaftsprüfer müssen in jedem Unternehmen entscheiden, welche Prüfungshandlungen notwendig sind und welche Prüfungsnachweise benötigt werden, um später ein Urteil abgeben zu können. In Corona-Zeiten kann man auf die heutigen technischen Möglichkeiten zurückgreifen, wenn der Weg ins Unternehmen versperrt ist: von Videokonferenzen über Rundgänge auf dem Unternehmensgelände via Bildübertragung auf dem Smartphone bin hin zum Drohneneinsatz ist alles denkbar. Allerdings muss der Abschlussprüfer in jedem Einzelfall entscheiden, ob dies als Nachweis wirklich ausreicht.

 

 

Inventurbeobachtung mit Drohnen

Hat ein Unternehmen bedeutende Warenvorräte, so muss sich der Abschlussprüfer davon überzeugen, dass die Vorräte vorhanden sind und in welchem Zustand sie sind. Er muss sich daher vergewissern, dass das Unternehmen eine ordnungsmäßige Inventur durchführt. Lager im Freien dürfen auch per Drohne in Augenschein genommen werden. Das ist jedoch weniger verlässlich, als wenn der Wirtschaftsprüfer selbst durchs Lager geht. Daher muss bei der Beobachtung aus der Ferne der Wirtschaftsprüfer darauf achten, dass er die Bildübertragung selbst steuern kann und dass eine gute Bild- und Tonqualität gewährleistet ist. So kann er sich bestimmte Waren näher ansehen und auch Verpackungen öffnen lassen, um sich von deren Inhalt zu überzeugen.

 

 

Kontrolleure im Homeoffice

Aufgrund der Pandemie haben viele Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Wenn die Mitarbeiter des Rechnungswesens „remote“ arbeiten, verändern sich eventuell die Arbeitsabläufe, vielleicht wird seltener kontrolliert oder von anderen Personen als üblich. Für die Abschlussprüfung bedeutet dies, dass das Kontrollrisiko neu beurteilt werden muss. Hat sich das Risiko erhöht, dass Fehler mittels interner Kontrollen nicht gefunden werden, so wird man mehr Einzelfallprüfungen einplanen müssen. Auch wenn ein Unternehmen in der Corona-Krise kurzfristig neue Technologien eingeführt hat wie Online-Handelsplattformen oder bargeldlose Bezahlsysteme, kann es sein, dass die Kontrollen noch nicht ausgereift sind – auch hier ein Grund für die Prüfer, genauer hinzuschauen.

 

 

Wenn alle Stricke reißen

Alle Möglichkeiten wurden ausgeschöpft; die nötigen Prüfungsnachweise sind dennoch nicht zu erlangen? Dann kann eine Unterbrechung der Prüfung angeraten sein. Auch eine Abänderung des Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk aufgrund eines Prüfungshemmnisses ist schließlich denkbar. Ein Prüfungshemmnis kann auch ohne Zutun des Unternehmens vorliegen, nämlich wenn die allgemeine Reise- und Bewegungsfreiheit und damit auch die des Wirtschaftsprüfers von den Behörden eingeschränkt wird. Das wäre aber wirklich ein „Worst Case“, denn für prüfungspflichtige Unternehmen ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers besonders wichtig (abgesehen davon, dass sie damit eine gesetzliche Verpflichtung erfüllen). Für sie gilt: ohne Prüfung keine Feststellung des Jahresabschlusses, und ohne Feststellung keine Ausschüttung von Gewinnen an die Eigentümer des Unternehmens. Und auch Banken erwarten für die Kreditgewährung meist einen geprüften Jahresabschluss.