BAföG fürs Bachelorstudium – So bekommst Du es
Finanzen – nicht nur ein Thema im Hörsaal! Auch die eigenen Finanzen sind wichtig, wenn man ein Bachelor-Studium anfängt. Der persönliche Check, ob ein Anspruch nach dem Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (kurz: BAföG) besteht, lohnt sich auch deshalb, weil die Eltern-Freibeträge 2016 erhöht worden sind und daher die Zahl der Anspruchsberechtigten größer ist.
Im vergangenen Jahr haben 377.00 Studierende BAföG bekommen; im Schnitt 464 Euro pro Person.
Welche persönlichen Voraussetzungen gelten?
Du solltest beim Beginn des Bachelor-Studiums unter 30 sein, bei Master-Studiengängen unter 35.
In puncto Staatsangehörigkeit gilt: auch wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kannst du dennoch BAföG-berechtigt sein, z.B. mit einem Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger/innen oder einem sonstigen gesicherten Aufenthaltsstatus. Die Einzelheiten stehen in § 8 BAföG.
Außerdem möchte das BAföG-Amt spätestens zu Beginn des fünften Semesters Leistungsnachweise aus dem Studium vorgelegt bekommen.
Wieviel braucht ein Studierender nach Ansicht des Gesetzgebers im Monat?
Der Gesetzgeber hat abstrakt festgelegt, was man typischerweise im Monat als Studierender so braucht – für seinen Lebensunterhalt – Essen, Wohnen, Kleidung – und fürs Studium – Bücher, Fahrtkosten.
Die Beträge sind 2016 erhöht worden und belaufen sich auf 735 Euro, wenn man nicht bei den Eltern wohnt, und auf 537 Euro, wenn man bei den Eltern wohnt. In dem Betrag ist jeweils ein Zuschlag von 86 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung enthalten.
Wie wird mein konkreter BAföG-Anspruch berechnet?
Klammert man die Fälle einmal aus, in denen du selbst eigenes Einkommen oder Vermögen hast oder verheiratet bist und dein Ehepartner über ein Einkommen verfügt, kommt es für das BAföG entscheidend darauf an, wie hoch das Einkommen deiner Eltern ist. Dieses wird nämlich angerechnet – außer in bestimmten Sonderfällen, z.B. wenn du vor Beginn des Studiums bereits mehrere Jahre berufstätig warst und dort deinen Lebensunterhalt selbst bestritten hast.
Über den Daumen gepeilt, können Studierende mit einer BAföG-Teilförderung rechnen, wenn ihre Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro/Jahr zur Verfügung haben. Liegt der Betrag bei etwa 20.500 Euro/Jahr kann eine BAföG-Vollförderung in Betracht kommen – so das Studentenwerk.
Ausgangspunkt ist immer der Einkommensteuerbescheid der Eltern – maßgeblich ist das vorletzte Jahr vor dem Bewilligungszeitraum; also bei einem BAföG-Start 2018 der Bescheid von 2016. Vom Einkommen abgezogen werden die Einkommen- und Kirchensteuer und pauschale Beträge für die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie der sog. Altersentlastungsbetrag und ggf. Beiträge für Riester-Renten.
Ebenfalls abgezogen werden bestimmte monatliche Freibeträge – vor allem für die Eltern selbst und für eure jüngeren Geschwister, die noch nicht in einer Ausbildung stehen.
Was übrigbleibt, ist das so genannte „anzurechnende Einkommen“, das die Eltern nach Auffassung des Gesetzgebers für die Ausbildung ihrer Kinder aufwenden können. Habt ihr Geschwister, die ebenfalls studieren oder eine Ausbildung machen, wird dieser Betrag unter allen gleichmäßig aufgeteilt. Ist der Betrag, der nach diesen Berechnungen auf dich entfällt, zum Studieren ausreichend (siehe hierzu oben die Frage „Wieviel braucht ein Studierender im Monat?“), hast du keinen BAföG-Anspruch. Liegt der errechnete Eltern-Beitrag darunter, hast du einen Teilanspruch – oder einen Vollanspruch, wenn nach den Berechnungen kein anrechenbares Eltern-Einkommen vorliegt.
Kann ich nebenbei jobben?
Ja, das geht: Neben dem BAföG kannst du dir mit einem monatlichen 450-Euro-Minijob etwas hinzuverdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird.
Muss ich das BAföG zurückzahlen?
Grundsätzlich wird die eine Hälfte des BAföG als Zuschuss gezahlt, und die andere Hälfte als Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Im Vergleich zu einem Bankkredit sind die Rückzahlungsbedingungen aber sozialer: das Darlehen ist zinslos, die zurückzuzahlende Summe ist bei 10.000 Euro gedeckelt, und die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit, die in der Prüfungsordnung vorgesehen ist.
Zurückgezahlt wird in Mindest-Monatsraten von 105 Euro. Verdient man 1070 Euro oder weniger, kann man aussetzen. Zahlt man das Darlehen oder Teile davon vor der Fälligkeit zurück, wird einem ein Teil der Summe erlassen.
Wie und wo beantrage ich es?
BAföG beantragst du beim Studentenwerk deiner Hochschule. Dort bekommst du auch das Antragsformular. Das Formular gibt es auch Online zum Ausfüllen am PC – dann ausdrucken und unterschreiben und beim Studentenwerk abgeben.
Seit Kurzem kannst du stattdessen den Antrag auch elektronisch stellen. Das lohnt sich vor allem, wenn du einen neuen Personalausweis mit eID-Funktion hast (außerdem ist ein Kartenlesegerät nötig) oder ein De-Mail-Konto bei einem E-Mail-Anbieter hast, der deine Identität überprüft hat. Der Vorteil der elektronischen Antragstellung: es geht schneller und das Ausdrucken fällt weg.
Wichtig: BAföG wird niemals rückwirkend für Monate gezahlt, die vor der Antragstellung liegen. Sobald du also die Unterlagen beisammen hast, solltest du zügig den Antrag stellen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findest du weitere Einzelheiten und Rechenbeispiele (https://www.bafög.de/de/das-bafoeg-372.php).
Und wenn BAföG für dich nicht in Frage kommt: Es gibt auch noch andere Förderungsmöglichkeiten wie z.B. Stipendien. Einen Überblick im Stipendiendschungel bietet der Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.