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14.04.2023
Wirtschaftsprüfer*in
4 Minuten Lesezeit

Wirtschaftsprüfer-ABC Teil 2

Wenn du dich bereits in das Thema Wirtschafsprüfung eingelesen hast, bist du bestimmt schon über den ein oder anderen Fachbegriff gestolpert. Wenn man die grundlegenden Begrifflichkeiten nicht kennt, hat man es schwer, Bücher und Artikel richtig zu verstehen und verliert schnell den Faden. Aus diesem Grund erklären wir euch in dieser dreiteiligen Serie die wichtigsten Begriffe aus der Wirtschaftsprüfung.

Im ersten Teil ging es um Fachbegriffe im Zusammenhang mit der Prüfung eines Abschlusses. Im zweiten Teil entschlüsseln wir für euch einige der vielen Buchstabenkombinationen, mit denen Wirtschaftsprüfer*innen viele lange Fachbegriffe abkürzen.

 

 

EPSAS: Mit den European Public Sector Accounting Standards möchte man einheitliche europäische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor entwickeln. Die EPSAS stehen dabei im Fokus diverser fachlicher Diskussionen bei Bund, Ländern und Kommunen sowie auf europäischer Ebene.

 

ESEF: Die EU stellt die Anforderung an alle Unternehmen, die Wertpapiere innerhalb der EU emittiert haben, ihren Jahresabschluss in einem einheitlichen elektronischem Berichtsformat (XHTML-Format) wiederzugeben und offenzulegen: Das European Single Electronic Format.

 

ESG: Unternehmen haben auch nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche und werden in Nachhaltigkeitsratings entsprechend bewertet. Die drei Buchstaben ESG stehen dabei für Environment (z.B. Umweltverschmutzung), Social (z.B: Corporate Social Responsibility) und Governance (nachhaltige Unternehmensführung).

 

FISG: Durch das im Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität soll die Weiterentwicklung und Neuausrichtung von regulatorischen Anforderungen an Überwachungssysteme, insbesondere von Internen Kontrollsystemen (IKS) und Risikomanagementsystemen (RMS) für börsennotierte Unternehmen angestoßen werden. Durch die Maßnahmen des FISG soll die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen sichergestellt und das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt dauerhaft gestärkt werden.

 

GoB: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind ein System von teils geschriebenen, teils ungeschriebenen Regeln und Konventionen zur gesamten Rechnungslegung, die sich neben dem unmittelbar geschriebenen Recht vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben.

 

GoA: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sind ein System überindividueller Normen, die der Verhaltenssteuerung von Abschlussprüfern bzw. Prüfern anderer historischer Finanzinformationen dienen. Die GoA determinieren im Gegensatz zu den GoB die Struktur der Abschlussprüfung, konkretisieren den Prüfungsumfang und dienen allgemein der Sicherung der Vertrauenswürdigkeit von Abschlussprüfungen und anderer Prüfungen historischer Finanzinformationen.

 

GoBD: Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff sind eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland. Die GoBD enthalten Vorgaben, die aus der Sicht der Finanzverwaltung für alle EDV-Systeme relevant sind, die steuerrelevante Daten direkt oder indirekt erfassen oder verarbeiten.

 

IDW: Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. ist ein eingetragener Verein, der die Arbeit der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fördert und unterstützt, Aus- und Fortbildung anbietet sowie die Interessen des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer vertritt. In seinen Verlautbarungen legt das IDW die Berufsauffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit ihrer Tätigkeit nachgehen können (siehe dazu auch: Wirtschaftsprüfungs-Branche: Welche Institutionen du kennen solltest). Zur Förderung des Berufsnachwuchses hat das IDW die Initiative „Expedition Wirtschaft“ ins Leben gerufen

 

IFRS: Die International Financial Reporting Standards sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom IASB herausgegeben werden. Sie sollen losgelöst von nationalen Rechtsvorschriften die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse regeln. Die IFRS werden von zahlreichen Ländern zumindest für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben.

 

IASB: Das International Accounting Standards Board ist ein international besetztes privatwirtschaftliches Gremium von Rechnungslegungsexperten, das die IFRS entwickelt und überarbeitet. Es hat eine besondere Bedeutung für das Funktionieren der internationalen Kapitalmärkte, die auf relevante und verlässliche Informationen zur Entscheidungsfindung angewiesen sind.

 

IFAC: Die International Federation of Accountants ist die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer und Rechnungsleger in Praxen. Ziele der Organisation sind die Stärkung des Berufsstandes und das Setzen von weltweiten Standards für die Wirtschaftsprüfung.

 

ISA: Die International Standards on Auditing sind international anerkannte Standards zur Abschlussprüfung, veröffentlicht vom IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board). Im Zusammenhang mit der Prüfung von Abschlüssen, die nach den Regeln des international bedeutenden Regelwerks IFRS erstellt wurden, ist die Anwendung der ISA von besonderer Relevanz.

 

ISSB: Das International Sustainability Standards Board ist ein unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die IFRS SDS (IFRS Sustainability Disclosure Standards) entwickelt. Ziel ist es, mit diesen Standards eine global einheitliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. Weil die Europäische Kommission eigene Nachhaltigkeitsstandards nach den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entwickelt, ist eine Übernahme (Endorsement) und Anwendung der IFRS Sustainability Disclosure Standards innerhalb der EU eher unwahrscheinlich. An einer Annäherung beider Systeme wird gearbeitet.

 

KAM: Bei den Key Audit Matters handelt es sich um besonders wichtige Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk von Abschlussprüfern bei Abschlussprüfungen kapitalmarktnotierter Einheiten. Für Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) ist die Angabe von KAM verpflichtend.

 

KI: Künstliche Intelligenz beschäftigt sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens und dem maschinellen Lernen. Mittlerweile setzen auch viele Unternehmen KI ein, wodurch Wirtschaftsprüfer verstärkt mit der Frage nach der Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit der Systeme konfrontiert werden.

 

PIE: Public Interest Entities sind Unternehmen von öffentlichem Interesse, d.h. kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.

 

US GAAP: Die United States Generally Accepted Accounting Principles sind die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften, die vom Financial Accounting Standards Board (FASB) anerkannt sind.

 

WPK: Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind alle Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland. Die WPK vertritt den Berufsstand gegenüber Öffentlichkeit und Politik und erlässt Satzungen (Regelungen) zur Berufsausübung. Darüber ist sie u.a. für die Durchführung des WP-Examens und die Bestellung von Wirtschaftsprüfern zuständig. (mehr dazu: Wirtschaftsprüfungs-Branche: Welche Institutionen du kennen solltest).

 

In Kürze geht es weiter mit dem dritten und letzten Teil unserer Mini-Serie, in dem wir euch die wichtigsten englischen Begriffe aus der Wirtschaftsprüfung übersetzen.